(10|07|08) Immer wieder werden Hunde im Auto bei prallem Sonnenschein
zurück- gelassen. Dank aufmerksamer Passanten können oft Tiere vor dem Hitzetod gerettet
werden. Schon im Frühsommer kann in einem in der Sonne stehenden Auto innert
weniger Minuten die Temperatur bis auf 80° C steigen. Auch ein Fensterspalt ändert daran
nichts. Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln
unmöglich. Bei fortschreitender Hitzebelastung kann ein Hund den Hitzetod durch
Kreislaufzusammenbruch erleiden. Das längerfristige Zurücklassen eines Tieres im Auto an
der Sonne gilt als fahrlässige Tierquälerei (Bundesgerichtsurteil von 1992).
Der STS rät, bei einer Befreiungsaktion aus einem verschlossenen Auto immer folgende
Grundsätze zu beachten. Dann ist aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:
l Sind Sie in einem Einkaufszentrum,
lassen Sie sofort die Autonummer ausrufen, um den Besitzer des Hundes und des Autos
möglichst schnell zu finden.
l Schlagen Sie die Autoscheibe erst
ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder nicht kommt und/oder Sie sehen, dass ein
dringender Notfall vorliegt.
l Alarmzeichen sind verstärktes
Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit,
Apathie und Bewusstlosigkeit.
l Legen Sie den befreiten Hund in den
Schatten und befeuchten Sie seinen Körper und seine Beine mit nassen, kühlen Tüchern
und benetzen die Maulhöhle mit kaltem Wasser. Überlassen Sie die weitere Behandlung
einem Tierarzt.
l Erstellen Sie zu Ihrer eigenen
Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, denn nicht jeder Tierhalter ist
für so eine Rettung dankbar und könnte eventuell eine Schadensersatzforderung für die
beschädigte Autoscheibe stellen.
Für Rückfragen:
Geschäftsstelle Schweizer Tierschutz STS, Telefon 061 365 99 99 |
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