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Transitverbot für Schlachttiere beschlossen
(03|10|08) Erfolg für den Tierschutz: Auch in Zukunft werden keine ausländischen Schlachttiere im Strassentransit durch die Schweiz gekarrt. Der Nationalrat hat einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin zugestimmt, welche das Transitverbot im Tierschutzgesetz verankern will. Der Schweizer Tier- schutz STS ist erfreut über dieses positive Zeichen des Parlamentes.

Dreistöckige Lastwagen, voll gepfercht mit dicht aneinander gedrängten Tieren rollen über Tausende von Kilometern quer durch Europa – und teilweise sogar noch weiter. Die Transportbedingungen sind qualvoll: 40 bis 50 Stunden sind die zur Schlachtung be- stimmten Tiere unterwegs, im schlechtesten Fall bis zu 90 Stunden. Oft erhalten sie während der langen Fahrt nicht einmal Wasser oder verletzen sich aus Panik im Gedränge – Knochenbrüche sind dabei noch das Geringste, was Tiere erleiden müssen. Solche schrecklichen Bilder soll es auch in Zukunft in der Schweiz nicht geben. Dies hat der Nationalrat beschlossen.

Tierschützer und Kantone gemeinsam für Schlachttiertransitverbot

Die Grosse Kammer hat der parlamentarischen Initiative von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin zugestimmt, welche verlangt, dass das Strassentransitverbot für Schlachttiere neu im Tierschutzgesetz verankert werden soll, statt bloss auf Verordnungsebene. In dieselbe Richtung zielen auch Standesinitiativen, u.a. der Kantone Luzern, Bern, St. Gallen, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich und Fribourg. Anstoss für diese Initiativen waren die Absichten des Bundesrates, dass Transitverbot mit der EU abzuschaffen.

Der Schweizer Tierschutz STS ist froh über den Entscheid des Nationalrates und hofft, dass ihm der Ständerat nun folgen wird. Das Transitverbot ist aus tierschützerischer Sicht ein deutliches Signal auch an die EU, diese unsinnigen Schlachttiertransporte zu stoppen und dieser Tierquälerei endlich ein Ende zu bereiten. Aus Sicht der Befürworter des Transitverbots sprechen auch seuchenpolizeiliche Gründe dafür. Denn bisher ist die Schweiz von schweren Tierseuchen weitgehend verschont geblieben.

Kompetenzzentrum im Aufbau

Allerdings sieht der STS auch in der Schweiz noch Handlungsbedarf. So fehlt es den Tiertransporteuren und dem Personal in den Schlachthöfen oft noch am nötigen Fach- wissen und Feingefühl im Umgang mit den Schlachttieren. Deshalb baut der STS ein Kompetenzzentrum für tierschutzkonforme Tiertransporte und Schlachthöfe auf, welches der Branche mit Rat und Tat bei der Umsetzung der neuen Tierschutzvorschriften zur Seite stehen soll.


Für Rückfragen:
STS-Geschäftsstelle, Telefon 061 365 99 99
sts@tierschutz.com